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siehe auch Gefahren von Geisterradler In Kölle jebützt: Liebe und Laster im Karneval Berlin, 9. Februar 2010: Sternmarsch, Funkenbiwak und Nubbelverbrennung, in jeder Kneipe lecker Kölsch und lecker Mädchen -- der Kölner hat im Karneval viele Gründe für ein, zwei Kölsch mehr. Und auch wenn es dem Kölner schwer fällt zu glauben: Auch in Düsseldorf und neuerdings sogar in Berlin gibt es Menschen, die das Brauchtum pflegen. Die Düsseldorfer stellen es in diesem Jahr mit "Jeck -- we can!" unter Beweis, die Berliner üben das Jeckentum mit einem Karnevalsumzug und in ungezählten Karnevals-Partys in der ganzen Stadt. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Bundesminister a.D. und gebürtiger Rheinländer: "Jeckereien und Neckereien gehören ganz selbstverständlich zu Karneval dazu, und jeder Jeck ist anders. Etwas anderes sollte auch selbstverständlich sein: Nach Alkohol kein Auto! Unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren ist immer gefährlich und vor allem unverantwortlich. Mit Alkohol am Steuer werden Verkehrssituationen, Geschwindigkeiten und das eigene Können immer falsch eingeschätzt." Viele Menschen, die sich nüchtern vernünftig verhalten, verlieren durch Alkohol ihre Kritikfähigkeit. Die Folge: falsche Wahrnehmung von Fakten und Selbstüberschätzung. Doch Alkohol hat Folgen -- auch juristische. - 0,0 Promille: Sie gilt für Führerscheininhaber in der zweijährigen Probezeit sowie für diejenigen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - 0,3 Promille: Wenn ein Pkw-Fahrer mit 0,3 Promille an einer gefährlichen Verkehrssituation oder einem Unfall beteiligt ist, kann der Alkohol als eine Ursache für die relative Fahruntüchtigkeit angesehen werden. Es kann zu einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs kommen. - 0,5 Promille: Ab 0,5 Promille am Steuer können Sie den Führerschein verlieren. Auch wenn es zu keinen alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kommt, werden Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt. - 1,1 Promille: Ab 1,1 Promille beginnt die absolute Fahrunsicherheit, in der ein Pkw-Fahrer allein deswegen und ohne dass der Beweis des Gegenteils möglich wäre als unfähig gilt, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen. Er macht sich auch ohne Unfallbeteiligung wegen Trunkenheit im Verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar. Auch das Problem des Restalkohols wird von vielen Menschen unterschätzt. Der Körper kann durchschnittlich 0,1 Promille in einer Stunde abbauen. Koffein, Vitamine oder "Hausrezepte" helfen nicht, dass es schneller geht. Bodewig: "Wenn ein Karnevalsjeck gegen Mitternacht 1,5 Promille im Blut hat, hat er am nächsten Morgen um 10.00 Uhr immer noch 0,5 Promille Restalkohol -- das heißt, er ist immer noch fahrunsicher." Die Deutsche Verkehrswacht rät: Nach Alkoholgenuss -- Hände weg vom Steuer! Wenn Sie mit anderen zusammen feiern und wissen, dass es feucht-fröhlich wird, sprechen Sie sich vor dem Start ab, wer nüchtern bleibt und die anderen nach Hause fährt. Wenn Sie keine solche Mitfahrgelegenheit organisieren können, benutzen Sie ein öffentliches Verkehrsmittel oder ein Taxi. Ihr Leben und Ihre Gesundheit sollten es Ihnen wert sein! Und den Führerschein brauchen Sie nach Karneval dringender als an den verrückten Tagen. | ||||
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